Unter Geschmacksmuster versteht man ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschliessliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) verleiht.
Ästhetische Gestaltungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Geschmacksmustergesetz durch die Eintragung in das Geschmacksmusterregister ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.